Unter häuslicher Krankenpflege versteht man die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, wie z. B. Hilfe beim Waschen, der Nahrungsaufnahme sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die einzelnen Leistungen entnehmen Sie unserem Leistungskatalog, welchen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch vorstellen. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten, vorausgesetzt, Sie haben einen Pflegegrad. Sie können jedoch jederzeit zusätzliche Dienste mit uns vereinbaren, die Sie dann selbst bezahlen.
Verfahren und Kosten
Wenn Sie unsere Hilfe benötigen, können Sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen zur Pflegeversicherung stellen. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Mehr ErfahrenUnser examiniertes Pflegepersonal kümmert sich um Ihre medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalt wird dadurch vermieden und die ambulante ärztliche Behandlung sichergestellt.
Beispiele aus dem Bereich medizinischer Versorgung:
Wir beraten zum Beispiel bei der Antragstellung zur Pflegeversicherung, der Kontaktaufnahme und der Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt. Des weiteren führen wir Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI, unterstützen bei der Besorgung von Pflegehilfsmitteln, der Vermittlung eines Hausnotrufes, Frisör, Fußpflege oder einem mobilen Mittagstisch.
Leistungen 2018 nach dem Pflegestärkungsgesetz:
Pflegegrad | Geldleistungen* | Sachleistungen** |
---|---|---|
Pflegegrad 1: | 0 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 2: | 316 Euro | 724 Euro |
Pflegegrad 3: | 545 Euro | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4: | 728 Euro | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5: | 901 Euro | 2.095 Euro |
* Geldleistungen:
Diese erhält man, wenn Angehörige oder Privatpersonen die Pflege übernehmen.
** Sachleistungen:
Diese werden erbracht ausschließlich durch einen Pflegedienst. Der Pflegedienst rechnet am Monatsende mit der Pflegekasse direkt ab, in Höhe der erbrachten Leistungen.
Kombinationsleistungen:
Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse ab. Sollten die Kosten nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpfen, errechnet die Kasse den prozentualen Anteil und zahlt den Restbetrag von den Geldleistungen auf das von der Pflegeperson angegebene Konto.
Rechenbeispiel:
Der Pflegedienst stellt eine Rechnung über die Hälfte der in Anspruch zu nehmenden Sachleistungen, so zahlt die Pflegekasse an die Pflegeperson noch die Hälfte der privaten Geldleistungen.
Ihre Angehörigen werden zugleich entlastet und Pflegekräfte können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Ob Hilfe beim Einkauf oder Begleitung beim Arztbesuch – der Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bringt eine große Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige. Deshalb bieten wir Ihnen ab sofort Einzel- oder Gruppenbetreuungen durch unsere Betreuungskräfte an.
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