Verhinderungspflege (Leistungen nach SGB XI § 39)

Auch pflegende Angehörige brauchen Zeit für sich. Ob Urlaub, Arbeit oder persönliche Auszeit – wenn die gewohnte Pflegeperson verhindert ist, übernehmen wir die notwendige Versorgung. Im Rahmen der Verhinderungspflege kümmern wir uns zuverlässig um die vereinbarten Leistungen und sorgen dafür, dass Sie auch in dieser Zeit zu Hause gut versorgt sind. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche Unterstützung und Leistungen für Sie möglich sind.

Entlastungsbeitrag (Leistungen nach § 45b SGB XI)

Der Entlastungsbeitrag bietet zusätzliche Unterstützung im Alltag und hilft dabei, das Leben zu Hause möglichst selbstständig zu gestalten. Gleichzeitig können pflegende Angehörige gezielt entlastet werden. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Betreuung und Begleitung im Alltag, bei gemeinsamen Aktivitäten oder bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Welche Unterstützung für Sie sinnvoll ist, stimmen wir individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab.

Betreuung, Begleitung und Alltagsunterstützung

Manchmal sind es die kleinen Dinge im Alltag, bei denen Unterstützung besonders wertvoll ist. Wir begleiten Sie bei Spaziergängen, Einkäufen, Arztbesuchen oder anderen Terminen und stehen Ihnen auch zu Hause unterstützend zur Seite. Ob gemeinsame Gespräche, kleine Unternehmungen oder Hilfe bei alltäglichen Erledigungen – wir richten uns nach Ihren persönlichen Wünschen. So schaffen wir Abwechslung, Sicherheit und Unterstützung im Alltag und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen.